Beschwerde und interne Meldestelle der DSIK

In Übereinstimmung mit dem Hinweisgeberschutzgesetz und ihrem internen Code of Conduct hat die Deutsche Sparkassenstiftung für internationale Kooperation (DSIK) eine interne Meldestelle eingerichtet. Ziel dieser Meldestelle ist es, dass Angestellte oder externe Personen, die von einem Verstoß der DSIK oder ihrer Mitarbeitenden Kenntnis erlangen, Meldung erstatten können, ohne Repressalien (z.B. Kündigung, Abmahnung, negative Beurteilung) befürchten zu müssen. Zudem werden alle Meldungen, inklusive der persönlichen Daten der hinweisgebenden Person und aller in der Meldung genannten Personen, streng vertraulich behandelt.

Durch das Gesetz geschützt sind hierbei Meldungen zu:

  • Verstößen, die strafbewehrt sind, z.B. Korruptionsdelikte, Steuerhinterziehung
  • Verstößen, die bußgeldbewehrt sind, z.B. Mindestlohngesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
  • Verstößen, die gegen konkret benanntes nationales oder europäisches Recht, z.B. Geldwäsche, Umweltrecht

Darüber hinaus sichert die Geschäftsführung zu, dass allen Hinweisen von gegenwärtigen und ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von Partnern und externen Personen auf Verstöße gegen den Code of Conduct der Deutschen Sparkassenstiftung nachgegangen wird. Auch diese Meldung werden nicht zu Repressalien führen.

Falschmeldungen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig erstattet wurden, können in beiden Fällen dennoch zu Lasten der hinweisgebenden Person gehen. Hierbei entfällt zudem die Vorgabe der Vertraulichkeit und es entsteht gegebenenfalls ein Anspruch auf Schadenersatz.

Da es sich bei dem Hinweisgeberschutzgesetz und dem Code of Conduct um zwei rechtlich getrennte Themenbereiche handelt, erfolgt auch die Meldung und Bearbeitung getrennt. In der Melde-App wird deshalb abgefragt, ob ein Verstoß gegen den Code of Conduct oder eine Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz abgeben wird. Die Meldestelle ist mit geschultem Personal besetzt. Bei Meldungen über Verstöße gegen den Verhaltenskodex kann ein vertrauliches Gremium hinzugezogen werden.

Der Ablauf nach Versand einer Meldung ist wie folgt:

  1. Erfolgreich eingereichte Meldungen erhalten eine Empfangsbestätigung.
  2. Alle Meldungen werden auf ihre Gültigkeit geprüft. Es wird geprüft, ob die Meldung unter das Hinweisgeberschutzgesetz fällt.
  3. Falls erforderlich wird die hinweisgebende Person für weitere Informationen kontaktiert.
  4. Geeignete Folgemaßnahmen werden ergriffen (z.B. Rücksprache mit dem Gremium, Einleitung interner Untersuchungen, ggf. Unterrichtung der Geschäftsleitung, Weiterleitung an die Behörden) oder, falls die Meldung nicht stichhaltig ist, wird die Untersuchung eingestellt.
  5. Die hinweisgebende Person wird über ergriffenen Folgemaßnahmen informiert.

Zur Beschwerde und internen Meldestelle der Deutschen Sparkassenstiftung:  DEUTSCHE VERSION 

Deutsche Sparkassenstiftung für internationale Kooperation e.V.
Simrockstraße 4, 53113 Bonn

Telefon: 0228 9703-0
Fax: 0228 9703-6613 oder -6630

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